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   LG Frankfurt/Main, 29.10.1990 - 2/24 S 58/90   

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LG Frankfurt/Main, 29.10.1990 - 2/24 S 58/90 (https://dejure.org/1990,7955)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.10.1990 - 2/24 S 58/90 (https://dejure.org/1990,7955)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Oktober 1990 - 2/24 S 58/90 (https://dejure.org/1990,7955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 16 U 164/00

    Zur Kündigung und Minderung des Reisepreises wegen eines Hurrikans am Urlaubsort

    Verletzt der Veranstalter aber vor oder bei Reiseantritt seine Informationspflichten wegen der drohenden höheren Gewalt, führt dies zu einem Anspruch aus positiver Vertragsverletzung (vgl. Führich, a.a.O., Rn. 446; LG Frankfurt, NJW-RR 1991, 313).
  • LG Kleve, 21.01.2000 - 6 S 305/99

    Reisemangel, Sturm, höhere Gewalt

    Eine Verpflichtung, die Lage fortlaufend zu beobachten, entstand jedoch erst, als am 20. September 1998 um 23.00 Uhr MESZ vom National Hurricane Center in Miami eine sog. Vorwarnung für die Dominikanische Republik herausgegeben wurde (LG Frankfurt NJW-RR 1991, 313 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.1999 - 21 O 61/99
    Etwas anderes kann zwar dann gelten, wenn der Reiseveranstalter eine ihm in Hinblick auf bevorstehende Naturkatastrophen obliegende Hinweis- und Warnpflicht verletzt (vgl. LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1991, 313).
  • LG Kleve, 25.02.2005 - 6 S 305/99

    Reiseveranstalterhaftung: Haftung für höhere Gewalt

    Eine Verpflichtung, die Lage fortlaufend zu beobachten, entstand jedoch erst, als am 20. September 1998 um 23.00 Uhr MESZ vom National Hurricane Center in Miami eine sog. Vorwarnung für die Dominikanische Republik herausgegeben wurde (LG Frankfurt NJW-RR 1991, 313 f.).
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